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Bundesgericht zu 1.-Mai-Polizeieinsatz in Zürich
Das Bundesgericht ermahnt den Kanton Zürich: Auch bei Einsätzen gegen Randalierende am 1. Mai gilt der Rechtsstaat. Die Polizei muss es sich gefallen lassen, dass ein Richter ihren Einsatz überprüft. Ein Entscheid mit Signalwirkung.
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