Keine lebenslange Verwahrung für den Mörder von Lucie
Das Bundesgericht heisst die Klage des Täters gut: Lebenslang verwahrt werden dürfe nur, wer auf Lebzeiten nicht therapierbar sei. Es korrigiert damit ein Urteil des Aargauer Obergerichts. Was heisst das für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative?
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