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Die lebenslange Verwahrung gemäss Verwahrungsinitiative kommt zur Anwendung, wenn der Täter unter anderem als «dauerhaft nicht therapierbar» eingestuft wird. Die regelmässige Überprüfung fällt dann weg. Das hat das Bundesgericht vor allem beanstandet.
Keystone
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Keine lebenslange Verwahrung für den Mörder von Lucie

Das Bundesgericht heisst die Klage des Täters gut: Lebenslang verwahrt werden dürfe nur, wer auf Lebzeiten nicht therapierbar sei. Es korrigiert damit ein Urteil des Aargauer Obergerichts. Was heisst das für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative?

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