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Der Uber-Pop-Fahrer hatte keine Bewilligung für gewerbsmässigen Personentransport
Keystone
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Baselbieter Strafgericht verurteilt Uber-Pop-Fahrer

Wegen gewerbsmässigem Personentransport ohne Bewilligung wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 70 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Dazu muss er die Kosten für das Verfahren bezahlen.

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Ausserdem:

  • Hitzige Diskussion um den neuen Bahnhof in Liestal
  • Nach 40 Jahren gibt es das letzte mal ein Kasperlitheater an der Herbstmesse auf dem Petersplatz

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