Die drei wichtigsten Punkte zum Thema:
1. Wer eine Rechnung zu spät bezahlt, schuldet den Hauptbetrag und 5 % Verzugszins gemäss Obligationenrecht.
2. Mahngebühren sind nur geschuldet, wenn es eine vertragliche Grundlage dafür gibt, zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
3. Zudem muss tatsächlich eine Mahnung verschickt worden sein.
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