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Asylbewerber dürfen «Surprise» nicht verkaufen
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Asylbewerber dürfen «Surprise» nicht verkaufen

Im Kanton Zürich ist und bleibt es Asylsuchenden verboten, das Strassenmagazin «Surprise» zu verkaufen. Der Regierungsrat stützt einen Entscheid des Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Der Verkauf der Zeitschrift könne nicht als Beschäftigungsprogramm angeschaut werden. Die Macher von «Surprise» reagieren empört. Das Verbot sei eine Ohrfeige gegenüber Asylsuchenden, die den Staat nicht belasten, sondern einen Beitrag an ihren Unterhalt leisten wollen.

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