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Das Hauptgebäude der Universität Zürich.
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Uni Zürich muss Entlassung von Ritzmann teilweise korrigieren

Rein rechtlich gesehen ist die Kündigung der stellvertretenden Leiterin des Medizinhistorischen Instituts, Professorin Iris Ritzmann, «vertretbar». Das sagt ein Gutachten, das die Universität in Auftrag gegeben hat. Die Uni muss der Betroffenen aber bis zum Ende der Kündigungsfrist den Lohn zahlen.

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