Weitere Themen:
- Reaktionen von Flughafen und Südschneisern
- fast 50 % der pauschal besteuerten Personen weggezogen
Das Bundesgericht segnet das provisorische Betriebsreglement des Flughafens Zürich ab. Somit sind die Süd- und Ostanflüge bestätigt. Gleichzeitig erhält der Flughafen Zürich auch Auflagen, um die Anwohner besser vor Lärm zu schützen.
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