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Bundesgericht bestätigt Süd- und Ostanflüge
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Bundesgericht bestätigt Süd- und Ostanflüge

Das Bundesgericht segnet das provisorische Betriebsreglement des Flughafens Zürich ab. Somit sind die Süd- und Ostanflüge bestätigt. Gleichzeitig erhält der Flughafen Zürich auch Auflagen, um die Anwohner besser vor Lärm zu schützen.

Weitere Themen:

  • Reaktionen von Flughafen und Südschneisern 
  • fast 50 % der pauschal besteuerten Personen weggezogen

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