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Falsche Bonitätsauskünfte: Das können Sie dagegen tun

Sie bestellen bei einem Onlineshop und dann heisst es: «Aufgrund einer Bonitätsprüfung beliefern wir Sie nur gegen Vorauszahlung.» Das, obschon Sie Ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen. Solche falschen Bonitätsauskünfte gibt es immer wieder und können unangenehme Folgen haben. Hier Tipps dazu.

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Speicherung von Daten und Weitergabe an Dritte ist legal

  • Sogenannte Kreditauskunfteien sind Firmen, die Daten über das Zahlungsverhalten von Organisationen und Privatpersonen sammeln und an Interessenten weiterverkaufen.
  • Das ist erlaubt, allerdings müssen sich die Datenanken an Regeln halten: So dürfen sie beispielsweise keine falschen Angaben verbreiten und keine besonders schützenswerte Personendaten sammeln (Angaben über Gesundheit, religiöse Ausrichtung, Wohnsituation etc.)
  • Sofern ein Eintrag korrekt ist, können wir Konsumentinnen und Konsumenten keine Löschung verlangen.

Was tun, wenn eine Datenbank über mich falsche oder nicht erlaubte Angaben gespeichert hat?

Das sollte man aus der Welt schaffen, denn gerade falsche, negative Einträge über die Bonität können unangenehme Folgen haben (Man wird nicht beliefert, bekommt eine Wohnung oder einen Job nicht etc.)

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Werden Sie mit einer falschen Bonitätsauskunft konfrontiert, fragen Sie (zum Beispiel den Händler oder Vermieter), von welcher Datenbank diese Informationen stammen.
  • Stellen Sie danach bei der Datenbank ein sogenanntes Auskunftsbegehren, um herauszufinden, was über Sie gespeichert ist. Dies am besten schriftlich (Musterbrief siehe unten). Wichtig: Legen Sie dazu eine Kopie Ihrer Identitätskarte.
  • Die Datenbanken sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Ihnen innert 30 Tagen Auskunft zu geben.
  • Sind tatsächlich falsche oder nicht erlaubte Informationen aufgeführt, verlangen Sie von der Datenbank eine Korrektur mittels Löschungsbegehren oder Korrekturbegehren (Musterbriefe siehe unten). Auch hier ist die Beilage einer ID-Kopie notwendig.
  • Kontrollieren Sie nach einigen Wochen, ob die Korrektur vorgenommen wurde.

Kann man herausfinden, welche Informationen über mich wo hinterlegt sind?

  • Kann man, ist aber mit etwas Aufwand verbunden, denn es existiert keine zentrale Datenbank.
  • Man muss also bei jeder einzelnen Datenbank ein Auskunftsbegehren stellen. Und, falls ein Eintrag nicht korrekt ist, anschliessen ein Korrektur- oder Löschungsbegehren einsenden.
  • Um den Aufwand zu minimieren, kann man sich fürs erste auf die sechs grössten Datenbanken beschränken. Die Adressen dazu finden Sie unten.

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