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Beromünster: IG Fluglärm erhält nur in zwei Punkten recht

Am Betriebsreglement für das Flugfeld Beromünster gibt es nur kleine Änderungen. Der Verein IG Fluglärm fand beim Bundesverwaltungsgericht in den meisten Punkte kein Gehör.

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Weiter in der Sendung:

  • Gesellschaftsraum Parktower: Zuger Stadtrat muss nochmals über die Bücher
  • Kunstmuseum Luzern erhält Geld um die Herkunft der Werke zu erforschen

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