Zum Inhalt springen

Header

Audio
Randalierer, Gaffer und Partygänger flüchten vor der Polizei in Zürich (18. September 2011). In jener Nacht sind in Zürich zum dritten Mal innert 24 Stunden Krawalle ausgebrochen. Rund um den Hauptbahnhof und dem Central lieferten sich die Chaoten Gefechte mit der Polizei.
Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.
Inhalt

Gaffen ist lästig, aber nicht verboten

Das Zürcher Obergericht hat zwei Jugendliche freigesprochen. Sie waren Gaffer während der Ausschreitungen im letzten September in Zürich. Die Staatsanwaltschaft wollte sie wegen Landfriedensbruch verurteilen.Bei den Ausschreitungen am Zürcher Central im September 2011 hat die Polizei fast 100 Jugendliche festgenommen, darunter waren auch Gaffer. Zwei der festgenommenen Gaffer wurden in erster Instanz wegen Landfriedensbruch verurteilt.Was ist ein Gaffer?Das Zürcher Obergericht hat dieses Urteil nun umgestossen. Die beiden hätten sich nicht aktiv an den Ausschreitungen beteiligt. Jedenfalls war es ihnen nicht nachzuweisen. Und: Gaffen allein sei nicht verboten.Allerdings sind Gaffer sehr lästig für die Polizei. Einen «Gafferartikel» im Gesetz hält der Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch dennoch für übertrieben. Zumal sich mit so einem Artikel die heikle Frage stellen würde: «Was ist eigentlich ein Gaffer?» (porr)

Mehr von «Regional Diagonal»