Vermieter müssen Billag-Gebühren doppelt bezahlen
Wer eine Ferienwohnung vermietet, muss für die Dauer der Vermietung Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden.Ein Vermieter einer Ferienwohnung in Davos hatte sich gegen eine entsprechende Rechnung gewehrt und argumentiert, dass er schon an seinem Wohnort Empfangsgebühren bezahle. Die Lausanner Richter haben nun aber entschieden, dass die Gebühren doppelt fällig sind, weil der Ferienwohnungsbesitzer durch das Vermieten Geld verdient. Würde er die Gäste gratis wohnen lassen, müsste er auch keine zweite Billag-Rechnung bezahlen.
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