Zum Inhalt springen

Header

Audio
Einen Fehler, mehr noch: Einen Verstoss gegen die Menschenrechte, stellen die Strassburger Richterinnen und Richter in Strassburg unmissverständlich fest: Das Asylgesuch der tamilischen Familie sei zu wenig genau geprüft worden.
Reuters
abspielen. Laufzeit 11 Minuten 58 Sekunden.
Inhalt

Die Schweiz hat das Folterverbot verletzt

Die Schweizer Behörden liessen 2013 einen Tamilen und seine Familie nach Sri Lanka zurückschaffen – wo der Mann dann inhaftiert und misshandelt wurde. Damit habe die Schweiz das Folterverbot verletzt, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einstimmig entschieden.

Weiter:

Schon mancher Pharmakoloss hat ein Auge auf Actelion geworfen, Europas grösstes Biotechunternehmen. Vor fünf Jahren wollte ein Hedgefonds den eher scheuen französischen Actelion-Chef Jean-Paul Clozel loswerden und das Unternehmen mit Gewinn weiterverkaufen. Clozel wehrte sich mit Erfolg. Jetzt gibt er teilweise nach: Er verkauft Actelion für 30 Milliarden Dollar an den US-Konzern Johnson&Johnson. Die geliebte Forschungs- und Entwicklungssparte behält er.

Mehr von «Info 3»