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Internet-Piraten können weiter ausspioniert werden
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Internet-Piraten können weiter ausspioniert werden

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt einer Schweizer Firma gegen den Willen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, via IP-Adresse die Identität von Personen zu ermitteln, die im Internet in Missachtung von Urheberrechten Filme oder Musik zum Herunterladen anbieten. Im Januar 2008 forderte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte die betreffende Firma auf, mit dieser Datenermittlung aufzuhören. Eine derartige Jagd nach Internetsündern verletze die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. Weil die Firma der Aufforderung nicht Folge leistete, rief der Datenschützer das Bundesverwaltungsgericht an. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage des Datenschützers nun ab. Zwar kommen die Richter ebenfalls zum Schluss, dass die Datenermittlung und die Weitergabe der IP-Adresse gegen das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen verstösst. Für das Gericht ist aber auch klar, dass diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte, welche als nicht schwerwiegend einzustufen sei, durch überwiegende öffentliche und private Interessen gerechtfertigt und damit nicht widerrechtlich ist.

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