«Verkürzte Gerichtsverfahren soll es nicht mehr geben»
Ein geständiger Bankdaten-Dieb aus Deutschland ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden - das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat heute einen Schlussstrich unter den Fall gezogen. Zu reden gab aber auch das verkürzte Verfahren, das in diesem Fall angewandt wurde.
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Der IT-Spezialist hatte bei der Bank Julius Bär Kundendaten gestohlen und sie für über eine Million Euro an die deutschen Steuerbehörden verkauft.
Die Verhandlung vor dem höchsten Schweizer Strafgericht beschränkte sich auf eine kurze Vernehmung des Angeklagten und dauerte insgesamt weniger als eine Stunde. Anklage und Verteidigung hatten sich bereits vorher auf das Strafmass geeinigt. Das missfiel einem Bundesstrafrichter.
Tessin-Mitarbeiter Gerhard Lob äussert sich im Gespräch zum Strafmass und zum umstrittenen Straffverfahren.