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Touristisch bewirtschaftete Ferienwohnungen sollen nicht als Zweitwohnungen gelten.
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Wann ist eine Ferienwohnung eine Zweitwohnung?

Wenn eine Ferienwohnung touristisch genutzt wird, soll sie nicht mehr unter das Zweitwohnungsgesetz fallen. So steht es in der Ausführungsverordnung des Bundesrats zum Zweitwohnungsgesetz. Die Walliser Regierung unterstützt dies. Die Debatte verläuft nach wie vor kontrovers.

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Weiter in der Sendung:

Wann ist ein Mann ein Mann: Einblicke in die Ausstellung «Das schwache Geschlecht» im Berner Kunstmuseum.

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