Weiter in der Sendung:
- Gesundheitsdepartemt Aargau überprüft interne Abläufe
- «Bremgarter Bezirksanzeiger» und «Wohler Anzeiger» übernehmen die Zeitung «Der Freiämter»
- Zofingen: Wie funktioniert Höhenrettung?
Ein Rennfahrer ist nicht schuldig wegen fahrlässiger Tötung. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Freigesprochene hatte 2014 an den Radsporttagen Gippingen bei einem Überholmanöver einen Konkurrenten touchiert. Diese stürzte und starb an seinen schweren Verletzungen am Kopf.
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