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Freiburger Staatsangestellte können früher in Pension
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Freiburger Staatsangestellte können früher in Pension

Der Kanton Freiburg revidiert das Gesetz über die Pensionskasse der Staatsangestellten. Die Mischung aus Beitrags- und Leistungsprimat wird beibehalten, neu ist ein flexibler Altersrücktritt mit 58 Jahren möglich. Um dies zu finanzieren, werden die Beiträge um zwei Prozent erhöht.

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