- Koran-Verteilaktion in der Stadt Zürich abgesagt.
- Dritte Abstimmung für Zürcher Fussballstadion nötig.
Freispruch für Martin Bäumle
Die Weitergabe eines Betreibungsregisterauszugs war keine Amtsgeheimnisverletzung. Das entscheidet das Zürcher Obergericht und kippt damit das Urteil der Vorinstanz. Dieses hatte den GLP-Präsidenten und Dübendorfer Stadtrat noch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
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