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Mit grossem Aufwand wird der Spöl gesäubert. Teilweise muss das Flussbett ausgebaggert werden.
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Nicht Sache der Steuerzahler

Am Mittwoch debattierte das Bündner Parlament über die Frage, wer die Säuberungskosten des vergifteten Fluss Spöl übernehmen soll. Der Grosse Rat kam zum Schluss: Der Steuerzahler darf nicht belangt werden.

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