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Erfolg für Innerhoder Ex-Staatsanwältin

Das Innerrhoder Verwaltungsgericht sprach der früheren Innerrhoder Staatsanwältin 24'643 Franken Entschädigung zu. Das entspricht zwei Monatslöhnen. Die Justiz kam zum Schluss: Die fristlose Kündigung sei gültig, formell jedoch mangelhaft. Der ehemaligen Staatsanwältin wurde nach Differenzen mit ihrem Vorgesetzten im Mai 2006 gekündigt.

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