Erfolg für Innerhoder Ex-Staatsanwältin
Das Innerrhoder Verwaltungsgericht sprach der früheren Innerrhoder Staatsanwältin 24'643 Franken Entschädigung zu. Das entspricht zwei Monatslöhnen. Die Justiz kam zum Schluss: Die fristlose Kündigung sei gültig, formell jedoch mangelhaft. Der ehemaligen Staatsanwältin wurde nach Differenzen mit ihrem Vorgesetzten im Mai 2006 gekündigt.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen