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Parkverbot, ausser am Wochenende: Die Parktafel verwirrt Basler Polizisten.
Christian Holzer
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 43 Sekunden.
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Falsche Parkbusse

Wer mit einer Ordnungsbusse nicht einverstanden ist, zahlt den Bussenbetrag meistens trotzdem fristgemäss ein aus Angst vor den Kosten eines ordentlichen Verfahrens.

Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt anhand eines konkreten Falles, ob das auch dann gilt, wenn eine Parkbusse offensichtlich falsch ist.

Die drei wichtigsten Punkte zum Thema:

1. Wenn die Busse offensichtlich falsch ist, gelangen Sie am besten an die Behörde oder den Beamten, welche/r den Bussenzettel ausgestellt hat. Nehmen Sie Beweise mit oder reichen Sie solche ein, aus welchen der Fehler zweifelsfrei hervorgeht.

2. Finden Ihre Argumente kein Gehör, müssen Sie die Busse anfechten bzw. bei reinen Ordnungsbussen die Zahlungsfrist ungenützt ablaufen lassen. Es kommt dann zum ordentlichen Verfahren.

3. Sind Sie zwar nicht einverstanden mit der Busse, wollen aber auch keine weiteren Verfahrenskosten riskieren, bezahlen Sie den Bussenbetrag fristgerecht ein.

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