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Schonfrist trotz Kindersitzpflicht
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Schonfrist trotz Kindersitzpflicht

Ab dem 1. April gilt in der ganzen Schweiz eine Kindersitzpflicht. Alle unter 12-Jährigen brauchen im Auto einen speziellen Sitz. Die Ostschweizer Polizeien zeigen sich in den nächsten drei Monaten aber noch kulant. Wer die Kindersitzpflicht nicht einhält, bekommt ein Merkblatt zur Information.

Später ist eine Busse von 60 Franken fällig.

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