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Wer haftet wenn Kinder auf dem Campingplatz etwas kaputt machen?
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Unerwartete Rechnung nach Campingferien

Eltern können ein Lied davon singen: Wenn man mit Kindern Ferien in einem Hotel oder auf einem Campingplatz verbringt, kann auch einmal etwas zu Bruch gehen.

Nicht immer ist sofort klar, wie hoch der Schaden ist und wer diesen übernehmen muss. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt anhand eines konkreten Falles, ob einem der Gastgeber ohne Einwilligung einen Betrag über die Kreditkarte belasten darf.

Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema

1. Meldet Sie Schäden im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung, die Sie oder Personen, für die Sie verantwortlich sind, verursacht haben. Wenn möglich können Sie beschädigte Gegenstände wie etwa Geschirr auch gleich selbst ersetzen.

2. Bei grösseren Schäden kontaktieren Sie umgehend Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Vor einer solchen Kontaktaufnahme sollten Sie keine Schadenssummen anerkennen.

3. Wurde Ihrer Kreditkarte ohne Ihr Einverständnis ein Betrag belastet, reklamieren sofort spätestens innert 30 Tagen seit Erhalt der Kreditkartenabrechnung bei der Kreditkartenherausgeberin. Begründen Sie dabei möglichst genau, weshalb Sie mit der Transaktion nicht einverstanden sind.

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