Wer kontrolliert die neue BL-Stawa?
Das Baselbiet stimmt am 17. Mai über zwei Vorlagen ab, die die Strafprozessordnung betreffen. Im Grunde genommen muss der Kanton eine Regelung des Bundes übernehmen: In Zukunft soll nur noch eine einzige Behörde für Strafuntersuchungen zuständig sein - die Staatsanwaltschaft. Die jetzigen Statthalterämter sollen daher aufgelöst werden. Dies ist im Baselbiet mehr oder weniger unumstritten. Für heisse Diskussionen sorgt hingegen, wer in Zukunft diese neue Staatsanwaltschaft kontrolliert: Regierung oder Kantonsgericht?
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