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Zürcher Datenschützer fordert Öffentlichkeitsbeauftragten

Im Kanton Zürich gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Behördenentscheide, Protokolle und weitere Unterlagen sind für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich. So weit die Theorie. Weil es in der Praxis hapert, fordert der Datenschützer einen eigenen Öffentlichkeitsbeauftragten.

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