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Auch ein mutmasslicher Terrorist hat das Recht auf Verteidigung

Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es geht um einen Jugendlichen aus Biel, der unter Terrorverdacht steht. Wegen dieses Verdachts wollte ihm der Nachrichtendienst den Flüchtlingsstatus aberkennen. Inakzeptabel - sagt nun das Gericht.

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