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Ein Spital darf einen Tarifzwist nicht auf dem Buckel von Patienten austragen
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Ein Spital darf einen Tarifzwist nicht auf dem Buckel von Patienten austragen

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Spital keine Depots von Patienten verlangen kann, um eigene Tarife durchzusetzen.

 

Weiter in der Sendung:

Wer sich in der Öffentlichkeit als Raser bekennt, muss mit Konsequenzen rechnen. 

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