Seilziehen um Pensionskassengelder absehbar
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss der Kanton St. Gallen mindestens 15 Millionen Franken in die Pensionskassen seiner Angestellten zurückzahlen. In einer Beschwerde hatten die Personalverbände die Entschädigungen für die Verwaltung der Pensionkassenvermögen als zu hoch kritisiert. Ob der Kanton das Urteil akzeptiert, ist noch nicht entschieden.
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