Deutsche Lokführer dürfen nur im Nahverkehr streiken
Die deutschen Lokomotiv-Führer dürfen nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz im Regionalverkehr ihren angekündigten Streik durchsetzen. Die Richter untersagten aber gleichzeitig Arbeitskampf-Massnahmen im Fernverkehr und im Güterverkehr. Die Deutsche Bahn unterlag mit ihrem Antrag, der Streik sei mit einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden. Das gleiche Gericht hatte im August einem Antrag der Deutschen Bahn noch stattgegeben und einen damals geplanten Lokführer-Streik verhindert. Warum ist nun anders entschieden worden?
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