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- Stadt Zug schafft Klarheit zum neuen Hochhaus
- Attinghausen sagt ja zum Zweijahres-Kindergarten
Die Stimmrechtsbeschwerde vom letzten Freitag gegen die Abstimmung über die neue Kantonsverfassung hat keine Auswirkungen mehr. Die Abstimmung wird wie geplant durchgeführt. Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat in einem Teilentscheid die Beschwerde abgewiesen.
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