Kein offener Vollzug für Sexualstraftäter?
Ein Sexualstraftäter, der im offenen Massnahmezentrum St. Johannsen im Kanton Bern seine Strafe absitzt, setzte sich in seiner Freizeit ab, missbrauchte in der Umgebung ein Mädchen und kehrte danach wieder in die Anstalt zurück. Der Fall passierte vor drei Monaten. Was ist schief gelaufen? Können Lehren aus dem Fall gezogen werden?
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