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Eine unbequeme Meinung ist kein Grund, jemandem den Schweizer Pass zu verweigern, sagt die Aargauer Regierung.
Keystone
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AG: Unbequeme Meinung ist kein Argument gegen Einbürgerung

Die Gemeinde Gipf-Oberfrick im Kanton Aargau und Nancy Holten – das ist keine Liebesbeziehung. Die Niederländerin stört sich nach eigenen Angaben daran, dass die Bauern ihre Kühe mit Kuhglocken quälen. Sie ist zudem der Meinung, Zirkustiere müssten leiden und gehörten deshalb aus dem Zirkus «befreit». Der Gemeindeversammlung war dies zuviel: sie hat das Einbürgerungsgesuch der aufmüpfigen Niederländerin abgelehnt. Jetzt sagt die Aargauer Regierung: das geht nicht – Frau Holten habe lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen. Justizdirektor Urs Hofmann erklärt den Entscheid.

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