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1979 hat der Alkoholgehalt eines Likörs aus Dijon sogar den Europäischen Gerichtshof beschäftigt.
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Was ist das «Cassis-de-Dijon-Prinzip»?

Das «Cassis de Dijon»-Prinzip hat sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1979 zu einem Begriff im globalen Handel entwickelt. Es wird zugunsten des offenen Marktes und liberalen Handels angewandt.

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Zur Geschichte: In den 1970er Jahren wollte eine Kölner Handelsgruppe einen Johannisbeer-Likör aus Dijon nach Deutschland importieren. Die Bundesmonopol-Verwaltung hat dies mit der Begründung verboten, der Likör aus Frankreich habe einen zu geringen Alkoholgehalt. Die Kölner Handelsgruppe hat sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof gewandt und 1979 Recht erhalten. Aus dem «Cassis de Dijon»-Urteil hat sich das «Cassis de Dijon»-Prinzip abgeleitet, das heisst: Die Europäischen Staaten anerkennen zwar die unterschiedlichen Regelungen. Zugunsten des offenen Marktes und liberalen Handels dem Ein- und Ausführen bestimmter Produkte zu.

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