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Aargauer Primarlehrerinnen scheitern mit Lohnklage

Das Bundesgericht in Luzern kommt zum Schluss, der vergleichsweise tiefe Lohn der Aargauer Primarlehrerinnen sei keine Geschlechterdiskriminierung. Der Kanton Aargau habe das Rechte, die Lehrerschaft schlechter zu bezahlen als den Rest des öffentlichen Personals.

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