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Keine Abstimmungswiederholung zum Sparpaket
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Keine Abstimmungswiederholung zum Sparpaket

Das Baselbieter Verwaltungsgericht trat auf zwei Beschwerden gegen die Gerichts-Abstimmungen vom 17. Juni nicht ein. Damit dürfte eine Wiederholung vom Tisch sein. Auch die Sparpaket-Abstimmung wird nicht wiederholt.

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Hier allerdings hiess das Gericht Beschwerden gut: die Regierung habe das Stimmrecht verletzt.

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