Asyl für weiteren Guantanamo-Häftling?
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund das Asylgesuch eines Algeriers nochmals prüfen muss, der nach wie vor im US-Gefangenenlager auf Kuba festgehalten wird. Das Bundesamt für Migration hatte dem Häftling Asyl verweigert, weil er ein Sicherheitssisiko für die Schweiz darstelle.
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