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Auf einen unverschuldeten Unfall folgte beinahe der Ausweisentzug (Symbolbild).
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Expertenchat: Stellt eure Fragen zum Thema Strassenverkehrsamt

Peter Schnyder ist einen Verkehrsunfall verwickelt. Gemäss den aufgebotenen Polizisten ist der andere Lenker verantwortlich für die Kollision.

Das kantonale Strassenverkehrsamt sieht das anders: Noch bevor der zuständige Staatsanwalt entschieden hat, droht es Peter Schnyder einen Ausweisentzug an. Ob und wie er sich dagegen wehren kann, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.

Die 3 wichtigsten Tipps

1. Erhalten Sie wegen einem Verkehrsdelikt einen Strafbefehl, sollten Sie sich nicht vom tiefen Bussenbetrag blenden lassen, denn verkehrsgefährdende Widerhandlungen müssen den kantonalen Strassenverkehrsämtern gemeldet werden. Diese entscheiden dann im Rahmen eines Administrativverfahrens, ob ein Ausweisentzug angeordnet werden muss. Dabei sind die Ämter an die Tatsachenfeststellungen der Strafbehörden gebunden.

2. Nutzen Sie die Frist zur Stellungnahme, wenn das Strassenverkehrsamt bei Ihnen einen Ausweisentzug androht, obwohl noch kein Strafurteil vorliegt. Beantragen Sie die Sistierung des Administrativverfahrens bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Strafurteils.

3. Ordnet das Strassenverkehrsamt bei Ihnen – etwa wegen einem angeblichem Suchtproblem – einen vorsorglichen Sicherungsentzug zwecks Abklärung Ihrer Fahreignung an, sollten Sie dies ernst nehmen und umgehend eine versierte Anwältin oder einen Anwalt aufsuchen.

Habt ihr noch Fragen? Dann schreibt sie in die Kommentarzeile und sie werden von Beobachter-Expertin Rosmarie Naef beantwortet.

Hörerinnen und Hörer von SRF 3 haben exklusiv den ganzen Tag freien Zugriff zum Bereich Strassenverkehr auf der Internet-Beratungsplattform HelpOnline des Beobachters, insbesondere zu folgenden Themen:

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