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Ware retournieren und Probleme vermeiden

Bald ist wieder Black Friday. Die Onlineshops werden mit Rabatten um sich werfen. Da ist die Versuchung gross, einen Kauf zu tätigen, den man später bereut. Die Ware muss wieder retour – was nicht immer problemlos funktioniert. Hier ein paar Tipps dazu.

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Eigentlich gibt es im Onlinehandel kein Rückgaberecht

  • Onlineshops müssen Ware nicht zurücknehmen. Zwar machen es die meisten, aber aus reinem Goodwill.
  • Dafür können die Shops auch die Bedingungen festlegen. Zum Beispiel innerhalb welcher Frist die Ware zurückgeschickt werden muss, ob der Kunde das Geld oder einen Gutschein bekommt und so weiter.

Machen Sie es dem Shop einfach

  • Halten Sie die Rücksendefrist ein, ansonsten gilt die Ware als gekauft.
  • Senden Sie die Ware in der Originalverpackung zurück und legen Sie Originallieferschein oder -rechnung bei.
  • Verpacken Sie die Ware gut, damit Sie heil ankommt.

Was tun, wenn der Kleidershop behauptet, das Hemd oder die Bluse sei getragen worden?

  • Hier gilt es hartnäckig zu bleiben und mit dem Kundendienst eine Lösung zu suchen. Es kann schliesslich gut sein, dass man die Hose bereits mit einem Fleck erhalten hat.
  • Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Erhalt einer Lieferung als erstes die Ware auf Mängel zu überprüfen.
  • Entdeckt man einen Defekt, sollte man sofort den Kundendienst informieren, am besten gleich mit Fotos.
  • Bei Kleidern ist klar: Sorgfältig anprobieren und die Etikette nicht entfernen. Probieren Sie so, wie Sie es auch im Laden in der Umkleidekabine tun würden.

Wenn der Shop behauptet, er habe meine Retoure nicht erhalten

  • Die Beweispflicht liegt beim Absender der Ware. Deshalb die Postquittung immer aufbewahren.
  • Allerdings hilft diese bei Problemen nur bedingt: Man kann zwar belegen, dass die Retoure angekommen sein muss, man kann aber nicht beweisen, was im Paket drin war. Der Schaden liegt also beim Kunden.
  • Tipp: Senden Sie Ware mit hohem Wert per Einschreiben zurück.

Die Ware zurückgeschickt, aber das Geld kommt nicht

  • Mahnen Sie den Shop und setzen Sie eine Rückzahlungsfrist.
  • Nützt dies nichts, bleibt nur die Betreibung. Das geht aber ins Geld und lohnt sich daher nur bei grossen Beträgen.

Bei Streitigkeiten kann die Ombudsstelle helfen

  • Sollte bei Problemen mit Onlineshops keine Einigung zustande kommen, empfiehlt es sich, die Ombudsstelle E-Commerce zu kontaktieren. Diese versucht bei Streitigkeiten zu vermitteln.
  • Für Mitglieder ist die Rechtsberatung kostenlos. Dasselbe gilt für die erste Beratung für Nicht-Mitglieder.
  • Nicht-Mitglieder müssen ihre Anfrage per Mail einreichen.
  • Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle E-Commerce.

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