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Neues Urteil erlaubt Rückschaffungen nach Eritrea

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Praxisverschärfung des Staatssekretariates für Migration (SEM) gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea. Wer dort seine Dienstpflicht geleistet hat und erst nachher ins Ausland geflüchtet ist, müsse bei einer Rückkehr keine menschenrechtswidrige Behandlung befürchten. Eine Rückführung sei deshalb zulässig und zumutbar.

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