Die Daten eines GPS-Peilgeräts am Auto eines mutmasslichen Serieneinbrechers dürfen vor Gericht verwendet werden. Dies gilt auch, wenn das Gerät ohne richterliche Bewilligung befestigt wurde.
Das Bundesgericht schützt ein entsprechendes Vorgehen der Freiburger Polizei bei der Überführung eines Autoknackers.
Das Bundesgericht schützt ein entsprechendes Vorgehen der Freiburger Polizei bei der Überführung eines Autoknackers.