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Bundesgericht heisst Beschwerde einer Krankenkasse gut

Eine Klinik im Kanton Luzern hatte 2015 der Krankenkasse vier Rechnungen für ambulante Behandlungen gestellt. Dabei rechnete die Klinik nicht mit dem für diese Zeit geltenden Tarif ab, den der Bundesrat 2014 eingeführt hatte. Das Bundesgericht gibt nun der Krankenkasse Recht.

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Weiter in der Sendung:

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