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Die Arbeit von Kindergärtnerinnen wird unterschiedlich beurteilt.
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Keine Lohndiskriminierung

Die Schaffhauser Kindergärtnerinnen müssen in ihrem Kampf um höhere Löhne einen Rückschlag hinnehmen. Die Löhne von altgedienten Kindergärtnerinnen seien nicht diskriminierend, sagt das Bundesgericht. Nun geht der Fall zurück ans Schaffhauser Obergericht.

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