Sozialversicherungen dürfen bei Verdacht auf Missbrauch ihre Versicherten durch Detektive observieren lassen. Dieses Gesetz wurde in den eidgenössischen Räten in der Frühjahressession verabschiedet. Öffnet man der Bespitzelung Tor und Tür?
«Das geht zu weit!»
Ja, findet eine wachsende Schar von Bürgerinnen und Bürgern und hat letzte Woche offiziell das Referendum ergriffen. Was sie stört:
Privatdetektive dürfen im Auftrag von Versicherern (Suva, Krankenkasse, AHV/IV, Unfallversicherungen, etc) Personen beschatten. Dieses Verfahren stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht. Die Privatsphäre werde aufs Gröbste verletzt. Privatdetektive bekämen so mehr Kompetenzen als die Strafverfolgungsbehörden, sagen die Kritiker.
Gesetz überfällig
Das nachgebesserte Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten sei überfällig gewesen, sagen die Befürworter. Endlich könne man, jetzt auch gesetzlich abgestützt, wieder Sozialdetektive zur Observation einsetzen. So stelle man sicher, dass der Staat und die Versicherungen, nicht geprellt werden. Zudem müssten rigorosere Observierungen, beispielsweise mit GPS Trackern, Drohnen, Email-Kontrollen etc, durch einen Richter abgesegnet werden, sagen die Befürworter.
Taschenstatistik
Diskussion im «Forum»
In der Sendung «Forum» diskutierten die Gäste mit den Hörerinnen und Hörern das Pro und Contra von Sozialdetektiven: Wie weit dürfen Sozialversicherungen und der Staat gehen, um Missbrauchsfälle zu vermeiden? Ab welchem Zeitpunkt wird eine Grenze überschitten und die Privatsphäre einer Person gestört?
Gäste
- pro: Andreas Dummermuth , Präsident der kantonalen Ausgleichskassen,
- contra: Adrian Wüthrich , Präsident Travail.Suisse - Dachverband der Arbeitnehmenden