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Gefahr im Ferienparadies In Europa brennen die Wälder – was heisst das für die Touristen?

Allein die Waldbrände an Frankreichs Atlantikküste haben im Département Gironde zur Evakuierung von rund 220’000 Menschen geführt. Betroffen sind auch Schweizer Feriengäste. Wer abreisen musste oder eine Reise geplant hat, sollte handeln, Belege sichern und den Versicherer kontaktieren.

Die verheerenden Waldbrände in Südwestfrankreich, insbesondere in der Region Gironde rund um Bordeaux, beschäftigen derzeit viele Schweizerinnen und Schweizer. Beim Touring Club Schweiz (TCS) gehen seit einer Woche zahlreiche Anfragen von Versicherten ein. Über hundert Mitglieder sind direkt vor Ort betroffen, einige mussten bereits evakuiert werden.

Feuerwehrmann spritzt Wasser auf einen brennenden Wald im Dunkeln.
Legende: Derzeit sind in der Gironde rund 2500 Feuerwehrleute im Einsatz, um den Grossbrand bei Saumos nordwestlich von Bordeaux zu bekämpfen. Nach Angaben der Präfektur und französischer Medien gilt das Feuer zwar als stabilisiert, ist jedoch noch nicht vollständig unter Kontrolle gebracht. Keystone/DAMIEN REMBERT

Waldbrände in Europa sorgen für Verunsicherung

Stehen die Ferien noch bevor, taucht möglicherweise die Frage nach einer Annullierung der Reise auf. Dabei ist Vorsicht geboten, sagt Vanessa Flack vom TCS.

Die persönliche Angst allein begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung.
Autor: Walter Kunz Reiseombudsmann

Wer eine Reise in ein Gebiet storniert, das nicht direkt von den Bränden oder behördlichen Massnahmen betroffen ist, kann auf den Kosten sitzen bleiben. Auch Reiseombudsmann Walter Kunz, der die Interessen von Pauschalreisenden vertritt, sagt: «Die persönliche Angst allein begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung.»

Für Gebiete wie die Gironde, die offiziell zur Evakuierungszone erklärt wurden, ist die Lage klar. Von Reisen in diese Region rät der TCS dringend ab.

Generell sei es wichtig, sich vorab über die Lage am Reiseziel zu informieren und die eigene Reiseversicherung zu kontaktieren. Diese kann Auskunft geben, ob die Anreise noch möglich ist und welche Kosten bei einer Annullierung oder Umbuchung gedeckt sind.

Hilfe bei Evakuierung und Umbuchung

Versicherte, die bereits vor Ort sind und evakuiert werden müssen, unterstützt der TCS bei der Entscheidung, ob sie ihre Ferien an einem anderen Ort fortsetzen oder abbrechen sollen. «In den meisten Fällen möchten die Leute zurück in die Schweiz», erklärt Sprecherin Vanessa Flack.

Evakuation und ihre Folgen

Box aufklappen Box zuklappen

Eine behördliche Evakuierungsanordnung ist keine Empfehlung, sondern ein Befehl, der äusserst ernst zu nehmen ist. «Wenn eine Anordnung für eine Evakuierung kommt, dann muss diese unverzüglich befolgt werden», heisst es beim TCS. Betroffene müssten das Gebiet umgehend verlassen, oft ohne die Möglichkeit, ihr gesamtes Hab und Gut mitzunehmen. Für zurückgelassene persönliche Gegenstände ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig, sagt Vanessa Flack vom TCS.

Individualtouristen tragen das Risiko selbst

Wer eine klassische Pauschalreise über ein Schweizer Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht hat, ist im Ernstfall rechtlich am besten geschützt, sagt Reiseombudsmann Walter Kunz. «Ist das gebuchte Gebiet unmittelbar und akut von den Bränden betroffen, besteht ein Anrecht auf einen kostenlosen Rücktritt», so Kunz.

Ein Grossteil der Reisenden in der Region Gironde seien jedoch Individualtouristen. Sie haben die Anreise selbst organisiert und die Unterkunft direkt oder über globale Online-Plattformen gebucht. Hier stösst die Schweizer Ombudsstelle an ihre Grenzen.

Wohnwagen und Fahrräder auf Parkplatz, Person im Kleid steht daneben, rauchiger Himmel im Hintergrund.
Legende: Individualreisende stehen rechtlich schlechter da als Pauschaltouristen, sagt Reiseombudsmann Walter Kunz. Reuteres/Stephan Mahe

«Dann müssen sich die Reisenden an die Bedingungen halten, die sie dort vereinbart haben», so Walter Kunz. In solchen Fällen rät der Reiseombudsmann, direkt das Gespräch mit dem Vertragspartner zu suchen, um eine kulante Lösung wie einen Gutschein für einen späteren Aufenthalt zu finden.

Reiseversicherung hilft nicht in jedem Fall

Eine Reiseversicherung greift in der Regel, wenn eine Reise aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht angetreten oder fortgesetzt werden kann. Sie übernimmt die Kosten für eine Umbuchung, den Rücktransport oder nicht genutzte Leistungen. Ob sie auch bei Naturereignissen wie einem Waldbrand zum Tragen kommt, sei individuell und nicht klar zu beantworten, gibt der Reiseombudsmann zu bedenken. Gewisse Reiseversicherungen schliessen Naturgefahren wie Waldbrände aus.

Der wichtigste Schritt für alle Reisende ist daher, sich vor einer Entscheidung direkt bei der eigenen Versicherung zu informieren.

Radio SRF 1, 29.7.2026, 6:40 Uhr

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