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Kameraüberwachung Videofahndung im Verkehr: problematisch oder nötig?

Moderne Kameras erfassen Autokennzeichen und gleichen sie mit Polizei-Datenbanken ab. So sollen Verkehrssünder lückenlos erfasst werden. Doch diese Methode ist umstritten. Was halten Sie davon? Ist dieses vorgehen problematisch oder nötig? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen!

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss damit rechnen, gefilmt zu werden. Seit Jahren bauen die Polizeikorps die automatische Fahndung nach Fahrzeugen aus, um Verstösse gegen die Verkehrsregeln aufzudecken.

Der Fachbegriff dafür lautet: automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Dabei scannen moderne Kameras die Autokennzeichen und vergleichen sie mit Polizeidatenbanken. So können zum Beispiel gestohlene Autos entdeckt oder Personen ohne Fahrzeugausweis erwischt werden.

Wir müssen wissen, wer sich auf unseren Strassen bewegt.
Autor: Daniel Wäpfler SVP Kantonsrat Zürich

Ist die Videofahndung im Verkehr problematisch oder nötig? Diskutieren Sie mit in der Kommentarspalte unten.

Einsatz umstritten

Wie viele AFV-Kameras auf Schweizer Strassen installiert sind, ist unklar. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit betreibt rund 400 Stück in Grenznähe. Aber auch verschiedene Kantone (BE, NE, OW, SZ, TI) planen oder betreiben bereits AFV-Systeme.

Ob diese «Nummernschildüberwachung» überhaupt zulässig ist, ist umstritten. Das Bundesgericht hat bereits in mehreren Kantonen (SO, TG) entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für die automatische Nummernschilderkennung ungenügend ist.

Die damit erfassten Beweise dürfen damit «tendenziell nicht verwendet werden». Nach einer Intervention von links-grünen Politikerinnen und Politikern befasst sich das Bundesgericht auch im Kanton Luzern mit dem dortigen Polizeigesetz. Ein Entscheid steht noch aus.

Im Kanton Aargau hat das Verwaltungsgericht im Oktober 2023 eine entsprechende Beschwerde von zwei Juristen gutgeheissen. Seither ist die automatische Erfassung von Kontrollschildern wieder verboten. Der Kanton Aargau prüft eine Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlage.

Ganz anders im Kanton Bern. Hier sind 24 stationäre und 7 in Polizeiautos installierte Kameras im Einsatz. Zudem darf die Polizei die Daten bald während 60 Tage aufbewahren und bei schweren Straftaten darauf zugreifen (die Vernehmlassung läuft bis 27. März 2024).

Vor- und Nachteile

Die AFV-Systeme haben zweifellos den Vorteil, dass Kriminelle verfolgt, schwere Straftaten aufgedeckt, oder gestohlene Fahrzeuge wieder gefunden werden können. Andererseits wäre die massenhafte Speicherung von Daten aus Datenschutzgründen problematisch, und es wäre ein Schritt hin zu einem Überwachungsstaat.

Bald tausende Kameras?

Das Bundesamt für Strassen (Astra) betreibt aktuell rund 5000 Kameras, in erster Linie zum Erkennen von Unfällen, Pannen und Staus. Heute bieten weniger als 10 Prozent der Astra-Kameras eine genügend hohe Auflösung für die Nummernschilderkennung.

Der Anteil wird aber steigen. Und eine Integration in die kantonalen AFV-Systeme wäre grundsätzlich möglich. Damit würde sich die Zahl der Kontrollpunkte in der ganzen Schweiz stark erhöhen.

Anhäufung von Daten

Datenschützerinnen sind alarmiert. Sie stören sich am Anhäufen von Daten und der Verknüpfung mit anderen Datenbanken. Damit liesse sich detailliert nachverfolgen, wie sich unbescholtene Bürgerinnen und Bürger bewegen. Sie sehen die Privatsphäre verletzt, die Überwachung sei ein Eingriff in die Freiheitsrechte.

Gäste im Forum

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Legende: SRF

  • Rahel Estermann , Grüne Kantonsrätin LU / Vorstand Digitale Gesellschaft Schweiz
  • Daniel Wäfler , SVP Kantonsrat ZH

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Radio SRF 1, 12.3.2024, 17.20 Uhr,

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