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Überwachung per Kamera Bund prüft automatisierten Kamera-Abgleich mit Schengen-Datenbank

Immer öfter werden Kamerabilder automatisiert ausgewertet. Das wirft Fragen zum Datenschutz auf.

Wer mit Tempo 120 unterwegs ist, muss auch schnell erkannt werden. Leisten können dies Kameras mit Systemen zur automatisierten Fahrzeugerkennung, und die kommen immer öfter zum Einsatz. Sie scannen Nummernschilder in kürzester Zeit und melden, wenn ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Wenn wir uns als Passanten durch Sensoren beobachtet fühlen, passen wir unbewusst unser Verhalten an.
Autor: Adrian Lobsiger Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Verschiedene Kantonspolizeien haben solche Systeme in den letzten Jahren angeschafft oder ausgebaut. Und auch beim Grenzwachkorps stünden aktuell 400 solcher automatisierter Überwachungssysteme im Einsatz, schreibt der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation. Das sind doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die «NZZ» hatte als Erstes darüber berichtet.

Fahndungserfolge verbessern

Es gibt immer mehr automatisierte Fahrzeugerkennungen, obschon der Einsatz nicht unproblematisch ist, wie der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger sagt: «Wenn wir uns als Passanten durch Sensoren beobachtet fühlen, passen wir unbewusst unser Verhalten an.» Wir schränken uns ein, auch wenn wir nichts zu verbergen haben.

Eine Reihe Kameras, unter denen ein Lastwagen durchfährt
Legende: Auch die Polizeien nutzen automatisierte Kameras. Hier im Grauholz. (Archiv) Keystone/Gaetan Bally/Archiv

Die Sicherheitsbehörden argumentieren, die automatisierten Kamerasysteme würden die Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten verbessern. Und Kriminalität so effizienter bekämpfen. «Die Anwesenheit der Sensoren mag vielleicht für die Behörden eine Sicherheit schaffen. Aber gleichzeitig verunsichert es uns als Menschen, die sich im öffentlichen Raum bewegen», so Lobsiger.

Sie können Gesichter auch abspeichern und mit anderen behördlichen System oder mit allen Gesichtsbildern im Internet vergleichen.
Autor: Adrian Lobsiger Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Kommt hinzu: Es sind nicht nur mehr intelligente Kameras im Einsatz. Sie können auch immer mehr, so Lobsiger: «Sie können Gesichter erkennen. Sie können diese auch abspeichern und mit anderen behördlichen System oder mit allen Gesichtsbildern im Internet vergleichen. Die Intensität der Eingriffe in die Privatsphäre und in die Selbstbestimmung sind mit den technischen Möglichkeiten viel grösser geworden.»

Polizeien vernetzen?

Dass der Einsatz der automatisierten Erkennung umstritten ist, zeigen verschiedene Verfahren vor Bundesgericht zu den kantonalen Regeln. Das Gericht hielt fest, der Kanton Solothurn müsse nachbessern. Es müsse klar definiert sein, wozu die Systeme eingesetzt werden und wie genau. Gegen einen eng definierten Einsatz neuer technischer Möglichkeiten, etwa zur nachträglichen Aufklärung von schweren Straftaten, hat auch der eidgenössische Datenschützer nichts. «Hingegen wenn es darum geht, alle Polizeisysteme zu vernetzen, damit es in Wirklichkeit nur noch eine Polizeibehörde gibt, dann mahnen wir zur Vorsicht.»

Diese Mahnung kommt nicht von ungefähr. Denn der Bundesrat hält auch fest, dass zurzeit geprüft werde, die Daten des Grenzwachtkorps nicht nur im Inland zu nutzen, sondern mit dem europäischen Schengen-Informationssystem zu verknüpfen. Damit könnten Ermittlungs- und Fahndungsdaten aus dem ganzen Schengen-Raum in Echtzeit abgeglichen werden. Nicht mehr nur innerhalb der Systeme des Grenzwachtkorps.

Die nötige Gesetzesanpassung müsste vom Parlament beschlossen werden. Dort dürften die automatischen Kameras über unseren Köpfen noch zu reden geben.

Rendez-vous vom 21.08.2023, 12:30 Uhr

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