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Radio SRF 1 Das neue Namensrecht

Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das neue Namensrecht in Kraft. Es besagt, dass Mann und Frau bei der Heirat ihren Namen behalten oder sich auf einen gemeinsamen Namen einigen.

Jede und jeder trägt den eigenen Namen von der Wiege bis zur Bahre, lautet der Grundsatz des neuen Namensrechts in Kürze. Die Brautleute können bei der Heirat aber erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Nicht mehr erlaubt sind ab sofort Doppelnamen ohne Bindestrich. Doppelnamen mit  Bindestrich sind hingegen weiterhin möglich. Ein Ehepaar muss dies aber aktiv beantragen. Grundsätzlich gilt ab diesem Jahr nach der Heirat weiterhin der bisherige Familiennamen der Partner, wenn diese keine Änderung wollen. Die volle Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau also.

Das neue Namensrecht bietet auch homosexuellen Paaren eine neue Möglichkeit: Sie können sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen.

Seit Anfang Jahr kann man sein Familienname unkompliziert ändern

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