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Mobile Sirene auf Auto
Legende: Mobile Sirene Paul Hirschi, Werkhofmitarbeiter (links) und Urs Aeberhard, Leiter Werkhof und Sirenenverantwortlicher Grossaffoltern. zvg

Radio SRF 1 Mit der Sirene auf der Kühlerhaube

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei werden nicht nur die fest installierten Sirenen getestet. Es gibt auch mobile Sirenen.

Urs Aeberhard ist für die Sirenen in der Gemeinde Grossaffoltern im Kanton Bern verantwortlich. Beim obligatorischen Sirenentest fährt er mit dem Auto übers Land. Auf der Kühlerhaube ist die Sirene für den allgemeinen Alarm installiert. Im Ernstfall informiert der Beifahrer mit dem Megafon die ländliche Bevölkerung über die Gefahr. Zum Ernstfall kam es zum Glück noch nie.

Sirenentest

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elektronische Sirene

Der Allgemeine Alarm wird von 13.30 bis 14.00 Uhr getestet, der Wasseralarm von 14.15 bis 15.00 Uhr.

Verhalten während des Sirenentests

Während des Sirenentests sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Allgemeiner Alarm bedeutet: Radio hören

Auch in der Alarmierung der Bevölkerung nimmt das Radio eine zentrale Funktion ein: Der Allgemeine Alarm fordert auf, umgehend das Radio einzuschalten. Um die Bevölkerung via Radio rund um die Uhr und sofort erreichen zu können, hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) das System ICARO geschaffen, an das alle Einsatzzentralen der Kantonspolizeien angeschlossen sind.

So tönen die Sirenenalarme

Warnung bei Naturgefahren

Mehr zum Sirenenalarm

Die Unwetter- und Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bevölkerung gut über solche Extremereignisse informiert werden muss. Seit Anfang 2011 warnen die zuständigen Fachstellen des Bundes nicht nur die Behörden, sondern auch die betroffene Bevölkerung, wenn eine Gefahr als «gross» oder «sehr gross» eingeschätzt wird. Ziel ist es, dass sich die Bevölkerung besser vor erkennbaren, grossen Naturgefahren schützt und dass Personen- und Sachschäden vermieden oder begrenzt werden. Die Warnung der Bevölkerung vor anstehenden Naturgefahren geschieht – ohne vorgängigen Sirenenalarm – über Radio und TV.

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