Die Schweiz hat ein gutes Tierschutzgesetz. Ob das Gesetz aber auch genügend hart umgesetzt wird, ist umstritten. Seit 2010 hat sich die Zahl der Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mehr als verdoppelt. Die Tierschutzdelikte werden also strenger geahndet.
Dennoch zeigt der Fall «Hefenhofen», dass einzelne Täter über eine lange Zeit unbemerkt Tiere vernachlässigen und quälen können. Mehr zum «Fall Hefenhofen»
Tierquälerei: Was ist zu tun?
Wie kann das sein, dass Tiere abgemagert auf einem Hof verenden? Dass Hunde in überhitzten Fahrzeugen sterben? Für Vanessa Gerritsen, stellvertretende Geschäftsleiterin der «Stiftung für das Tier im Recht» ist klar: Im Vollzug werde oft zu zögerlich gehandelt. «Die Behörden tendieren oft dazu, zu Gunsten der Tierhalter zu entscheiden», sagt sie.
Behörden könnten so grossen Aufwand vermeiden, da die Tierhalter das ganze rechtliche Instrumentarium ausnutzen können, um sich gegen Massnahmen zu wehren. Die Tiere hätten hingegen keine Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen.
Reto Wyss, Kantonstierarzt in Bern und Präsident der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte hingegen verteidigt die Behörden. «Wir dürfen uns nicht von der öffentlichen Meinung leiten lassen.» Die staatlichen Stellen müssten bei ihrer Arbeit die richtigen Prioritäten setzen und die rechtsstaatlichen Prinzipien strikt einhalten.
In der Diskussionssendung «Forum» auf Radio SRF 1 diskutierten die beiden Experten mit Hörerinnen und Hörern über den Tierschutz . Tun wir genug für den Tierschutz in der Schweiz? Hier geht's zur Online-Diskussion .