Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben, sollen einen Antrag auf die erleichterte Einbürgerung stellen können.
Voraussetzungen sind, dass die Person unter 25 Jahre alt ist, in der Schweiz geboren wurde und mindestens fünf Jahre der Schulzeit in der Schweiz verbracht hat.
Zudem muss ein Elternteil der Person in der Schweiz geboren sein, sowie bereits zehn Jahre hier leben und fünf Jahre hier in die obligatorische Schule gegangen sein. Auch ein Grosselternteil der Person muss in der Schweiz geboren sein oder das Aufenthaltsrecht besessen haben.
Die Gäste in der Sendung «Forum»:
- Özlem Öztekin, türkische Staatsangehörige. In der Schweiz geboren und aufgewachsen. In der dritten Generation. Die kaufmännische Angestellte im dritten Lehrjahr würde von einer erleichterten Einbürgerung profitieren.
Die Schweiz ist meine Heimat. Ich bin hier zuhause. Ich gehöre voll dazu.
- Niko Trlin, Schweizer Staatsangehöriger. Der eingebürgerte Kroate ist SVP Mitglied und ist gegen erleichterte Einbürgerungsbedingungen.
Mich würde es stören, wenn in Bundesbern an einem Schreibtisch irgendein Sachbearbeiter über ein Einbürgerungsgesuch entscheidet.
- Gianni d'Amato, Professor für Migration und Staatsbürgerschaftsstudien an der Universität Neuenburg.
Was sind die Argumente der Befürworter und Gegner der Vorlage aus dem nationalen Parlament? Zu den Knackpunkten nehmen Stellung:
- Barbara Steinemann, Nationalrätin, SVP, Zürich
- Angelo Barrile, Nationalrat, SP, Zürich